Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
1. AGB und Vertragsabschluss
Die Teilnahme am Training in der Ralf Becker-Tennisbase ist nur mit gültigem Vertrag möglich. Beim Zustandekommen eines Trainingsvertrages werden die nachfolgenden Teilnahme- und Zahlungsbedingungen anerkannt und damit Grundlage des jeweiligen Vertrages.
Der Vertrag mit der Ralf Becker-Tennisbase kommt mit der Abgabe oder Übersendung der unterzeichneten Anmeldung verbindlich zustande. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der unterzeichnende Elternteil wird durch die Unterschrift automatisch Vertragspartner der Ralf Becker-Tennisbase. Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Ralf Becker-Tennisbase schriftlich bestätigt werden.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnungen der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Tennistraining der Ralf Becker-Tennisbase durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.
2. Training und Ausfall
Die Gruppeneinteilung wird von der Ralf Becker-Tennisbase nach Spielstärke und Homogenität zusammengesetzt. Wünsche nach Trainingspartnern und Zeiten werden von der Ralf Becker-Tennisbase und den SpielerInnen zusammen geplant. Eine eventuelle Änderung der Zusammensetzung ist der Ralf Becker-Tennisbase vorbehalten. Der Trainingszeitraum kann nicht vorzeitig gekündigt werden und bereits gezahlte Beiträge können nicht zurückerstattet werden. Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar. Bei Krankheit/ Verletzung über einen längeren Zeitraum können gemeinsam Lösungen angestrebt werden. Diese Möglichkeit entbindet den Schüler nicht von seiner Zahlungspflicht des Gesamtpreises.
Eine Trainingsstunde dauert 60 Minuten. Bei schlechtem Wetter kann das Training in die Halle verlegt werden. Die zusätzlich anfallenden Hallenkosten sind von den SpielerInnen am Trainingstag an den Trainer zu entrichten. Durch die SpielerInnen verursacht ausgefallene Stunden im Paket I oder II können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Einzeln dazu gebuchte Stunden, die nicht mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, müssen voll bezahlt werden. Trainerstunden die von der Ralf Becker-Tennisbase abgesagt werden, werden nachgeholt.
3. Zahlungsbedingungen
Die Kosten für das Sommertraining in den Paketen I und II (Training über die komplette Saison) sind im Sommerabo bis zum 12.05. und im Winterabo bis zum 12.10. eines jeden Jahres zu bezahlen.
Die Kosten für einzeln gebuchte Stunden sind vor Antritt der Trainerstunde zu entrichten.
4. Trainingsausschluss
Die Ralf Becker-Tennisbase behält sich vor, Trainingsteilnehmer nach vorheriger Abmahnung vom Training auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers wiederholt keine Folge leisten bzw. das Training stören. Dies ist gültig für alle Altersgruppen. Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind in einem solchen Fall dem Trainingsbereich verbleiben muss, bis es abgeholt wird. Im Falle eines Trainingsausschlusses aus oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Trainingsentgeltes
5. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Ralf Becker-Tennisbase kann weder vor Beginn noch nach Ende des Trainings Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) bis zum Training zu beaufsichtigen und nach dem Training wieder pünktlich in Empfang zu nehmen.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten informieren ihr(e) Kind(er), dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Die Ralf Becker-Tennisbase übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
6. Datenschutz
Die Ralf Becker-Tennisbase ist berechtigt, ohne Rücksprache und honorarfrei Fotomaterial der SpielerInnen für Trainings- und Werbezwecke auch im Rahmen seiner Internetseite, Instagram oder Facebook zu nutzen, sofern Sie einer Veröffentlichung nicht ausdrücklich widersprechen. Alle weiteren Bestimmungen zur Datenschutzverordnung finden Sie auf der Homepage der Ralf Becker-Tennisbase.
7. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der Ralf Becker-Tennisbase übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für liegen gebliebene oder abhanden gekommene Gegenständen übernimmt die Ralf Becker-Tennisbase keine Haftung. Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Kenntnis vom Schadenseintritt und beträgt dann eine Woche. Binnen dieser Wochenfrist sind Schadenstag, Schadenshergang und voraussichtlicher Schaden der Ralf Becker-Tennisbase durch die/den Geschädigten schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist sind wir nicht mehr verpflichtet, für einen Schaden aufzukommen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
8. Schlussbestätigung
Mit Teilnahme am Training der Ralf Becker-Tennisbase, sowie mit Unterzeichnung eines Anmeldeformulars in schriftlicher Form werden die vorstehenden Bedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt. Mit Abgabe dieser Bestätigung erklärt der Teilnehmer, dass er vom Inhalt der Geschäfts-und Zahlungsbedingungen Kenntnis genommen hat und diese in vollem Umfang akzeptiert. Die Geschäfts- und Zahlungsbedingungen finden Sie auf der Homepage www.ralfbecker-tennisbase.de
Stand: Januar 2020